Privatinsolvenz


 

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Privatinsolvenz

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Privatinsolvenz

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz wurde im Jahr 1999 durch den deutschen Gesetzgeber eingeführt
Mit der privaten Insolvenz haben Sie die Chance, alle Schulden auf legalem Weg zu tilgen und eine Restschuldbefreiung nach insgesamt 7 Jahren zu erhalten.
Um den privaten Konkurs eröffnen zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, welche das Gericht genau überprüft
Das Gericht kontrolliert an Hand Ihrer Angaben, ob das Privatinsolvenzverfahren sich überhaupt für Sie lohnt. Mitunter versucht das Gericht noch einmal selbst, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.


Wer wird alles bei Privatinsolvenz informiert?

Die Gläubiger erhalten die Information über die Beantragung der privaten Insolvenz
Der Arbeitgeber bekommt spätestens eine Mitteilung über Ihr Insolvenzverfahren, wenn das Gericht Ihre Einkommensverhältnisse überprüft.

Der Vermieter erlangt nur Kenntnis von Ihrer Privatinsolvenz, falls Sie eine Kaution hinterlegt haben,
Die Bank überprüft alle zwei Jahre routinemäßig Ihre SCHUFA.


Quelle:
http://privatinsolvenz.org/was-ist-eine-privatinsolvenz
Privatinsolvenz.org
Großer Gratis-Ratgeber: Durch Privatinsolvenz zum Neuanfang
Tipps:
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/verbraucherinsolvenz-01.htm


Privatinsolvenz beantragen: Was Sie dazu brauchen - T-Online
www.t-online.de/.../privatinsolvenz-beantragen-was-sie-dazu-brauchen.h...?
Eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist eine schwierige Entscheidung. Wir erklären, wie Sie den Antrag stellen und was Sie dabei beachten sollten.


Ablauf Privatinsolvenz
privatinsolvenz.org/ablauf-privatinsolvenz?
Ablauf Privatinsolvenz. Da das Privatinsolvenzverfahren relativ selten genutzt wird und vor allem mit einem gesellschaftlichen Tabu versehen ist, kennt auch ...


Änderung bei Privatinsolvenz - Schuldenfrei in drei Jahren - Geld ...
www.sueddeutsche.de/.../bundesregierung-beschliesst-aenderung-der-privat...
18.07.2012 – Erleichterung für private Pleitiers: Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung des Privatinsolvenzverfahrens beschlossen, Schuldner können ...


Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz - cecu.de
www.cecu.de › Geldanlage › Ratgeber Geldanlage?
Überschuldete Verbraucher können sich durch eine Privatinsolvenz innerhalb weniger Jahre vollständig entschulden, müssen aber viele Faktoren beachten.


Voraussetzungen für die Verbraucherinsolvenz


dass Sie weniger als 20 Gläubiger haben, eine natürliche Person sind (also eine Privatperson) oder als Selbständiger oder Kleingewerbetreibender tätig waren. Die Schulden dürfen dann aber keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren ehemaligen Beschäftigten sein

Dazu gehört, dass Sie weniger als 20 Gläubiger haben, eine natürliche Person sind (also eine Privatperson) oder als Selbständiger oder Kleingewerbetreibender tätig waren. Die Schulden dürfen dann aber keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren ehemaligen Beschäftigten sein wie ausstehende Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge.


Die gütliche außergerichtliche Einigung

Die außergerichtliche Einigung beruht auf § 305  Absatz 1 der Insolvenzordnung. Dieser Einigungsversuch ist dringend notwendig und das Scheitern der Einigung ist eine der Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens.

Bevor das Verfahren bei dem Amtsgericht beantragt wird, müssen Sie die gütliche außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern suchen. Dies können Sie in Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung oder einem Anwalt tun. Das ist der einfachste Weg. Doch Sie können es auch allein probieren, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Für das gerichtliche Verfahren benötigen Sie eine Bescheinigung, dass der Insolvenzvergleich (außergerichtliche Einigung) gescheitert ist.

Eine weitere Voraussetzung, von der kaum jemand etwas weiß, ist die eidesstattliche Versicherung (EV). Diese muss vor Beginn des Verfahrens abgegeben sein.

Mit der EV geben Sie Ihre Vermögenswerte und Ihr derzeitiges Einkommen an. Gleichzeitig versichern Sie unter Eid, dass die angegebenen Werte das einzige ist, was Sie an Einnahmen haben.durch die negative Schufa sind Sie nicht mehr kreditwürdig.

Quelle:
http://privatinsolvenz.org/ablauf-privatinsolvenz/voraussetzungen-fuer-die-verbraucherinsolvenz
Privatinsolvenz.org
Großer Gratis-Ratgeber: Durch Privatinsolvenz zum Neuanfang


Vorteile und Nachteile der Privatinsolvenz

Im ersten Moment, wenn Sie sich mit der Privatinsolvenz beschäftigen, werden Sie nur die Nachteile sehen. Das ist verständlich. Durch das negative Image der Verbraucherinsolvenz in der Öffentlichkeit sind die positiven Aspekte kaum bekannt.
Durch die eidesstattliche Versicherung werden Ihnen Kredite, mitunter auch das Konto gekündigt. Gehen Sie rechtzeitig zur Bank und klären Sie Ihren Berater über die bevorstehende Insolvenz auf. So können Sie in den meisten Fällen das Konto in ein Guthabenkonto umwandeln und die Möglichkeiten zum Abzahlen der Kredite besprechen.

Informieren Sie vor der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz Ihren Arbeitgeber.

Durch die Privatinsolvenz ist kaum möglich eine vernünftige Wohnung zu finden
Auch ein Wechsel zu anderen Anbietern für Telefon, Strom oder Gas werden Ihnen für die Dauer der Privatinsolvenz versperrt bleiben. Verantwortlich ist der Eintrag in Ihrer Schufa. Damit gelten Sie nicht mehr als kreditwürdig, doch die Kreditwürdigkeit ist die Voraussetzung bei einem Anbieterwechsel.
Durch den privaten Konkurs entstehen Ihnen zusätzliche Kosten, die sich kaum vermeiden lassen und die relativ unbekannt sind, wie Treuhänder-, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

Böse Überraschungen wie Konto- oder Lohnpfändungen fallen mit Eröffnung der Privatinsolvenz weg.
Der Gerichtsvollzieher verschont Sie mit seinen Besuchen.

Sie sind Ihre Schulden nach der Wohlverhaltensphase los. Das bedeutet, egal, wie hoch Ihre Schulden sind, nach 6 Jahren werden diese gelöscht.

Insgesamt sollten Sie die Privatinsolvenz als Chance zum Neuanfang sehen, da nach Ablauf der Wohlverhaltensphase alle Schulden gelöscht werden.

Quelle:
http://privatinsolvenz.org/ablauf-privatinsolvenz/vorteile-und-nachteile-der-privatinsolvenz
Privatinsolvenz.org
Großer Gratis-Ratgeber: Durch Privatinsolvenz zum Neuanfang


Privatinsolvenz Kosten
Die tatsächlichen Kosten der Privaten Insolvenz

Einmal die Anwaltskosten, obwohl Sie diese durch den Beratungsschein minimieren können.
Kosten für das Gericht und die Bezahlung für den Treuhänder
Rechnen Sie mit cirka 10 Prozent Ihrer Verbindlichkeiten zusätzlich.
Sie können eine Stundung bei Gericht beantragen.

Vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung für die aufgelaufenen Kosten

Die Kosten senken ist zwar durch eine im Ausland durchgeführte Privatinsolvenz nicht möglich, aber durch die geringere Dauer wird schnellerer Neuanfang ermöglicht.

Quelle:
http://privatinsolvenz.org/privatinsolvenz-kosten
Privatinsolvenz.org
Großer Gratis-Ratgeber: Durch Privatinsolvenz zum Neuanfang



Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bieten die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und freien Wohlfahrtsverbände ihre Tätigkeit in der Regel kostenfrei an. Regelt ein Rechtsanwalt Ihre außergerichtliche Einigung so müssen Sie für die Insolvenz mit Kosten zwischen 500-2000 Euro rechnen. Für bedürftige Schuldner besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, die Anwaltskosten über einen Beratungshilfeschein abzudecken.
Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei der Rechtsantragsstelle ihres Amtsgerichts.

Einkommensgrenzen für den Beratungshilfeschein und eigenes Vermögen

Der Schein wird nur bedürftigen Antragstellern gewährt, deren Einkommen bestimmte individuelle Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Wer ALG II bzw. Sozialhilfe bezieht, belegt dies mit aktuellen Bezugsnachweisen der Arbeitsagentur oder des Sozialamts. Man erhält den Beratungshilfeschein in der Regel dann ohne weitere Nachweise.
Rechnen sie mit Gerichtskosten in Höhe von mindestens 300-500 Euro.
Bei 5 Gläubigern erhält der Treuhänder mindestens 800 Euro, bei 20 Gläubigern mindestens 1.350 Euro.

Während der Wohlverhaltensperiode zahlen Sie fünf Prozent der pfändbaren Beträge, jedoch mindestens 100 Euro plus Umsatzsteuer pro Jahr, abhängig von der Anzahl der Gläubiger. So erhält der Treuhänder während der Wohlverhaltensperiode insgesamt mindestens 580 Euro, bei 20 Gläubigern 1.450 Euro.
Ihnen entstehen für das Verbraucherinsolvenzverfahren Kosten in Höhe von mindestens 1.700 Euro.


Dies bedeutet für Sie, dass die Bezahlung des Verfahrens zunächst ruht, um nach Erteilung der Restschuldbefreiung in maximal 48 Monatsraten beglichen zu werden.

Quelle:
http://www.insolvenz-ratgeber.de/private-insolvenz/kosten-des-verfahrens/



Insolvenz Kosten

www.schuldenselbsthilfe.com/insolvenz-kosten.html
Schuldenselbsthilfe: Was kostet mich die private Insolvenz? Bei einer privaten
Insolvenz fallen Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten an.


Privatinsolvenz - Hilferuf
www.hilferuf.de/forum/finanzen/45606-privatinsolvenz.html
Wird eine Privatinsolvenz wohl problematisch für mich werden? Was kostet mich
diese denn? Wie soll das bloss alles gehen. Habe grosse ...

Kostentabelle
Erhalten Sie einen Überblick über die bevorstehenden Kosten. Unsere Kostentabelle gibt Ihnen genau die Kosten an, die Sie einkalkulieren sollten.
http://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/kosten.html


Aufstellung aller Kosten
http://www.ent-schuldigung.de/welche-kosten-entstehen-bei-einer-privatinsolvenz/

Interessante Themen
Kosten der Privatinsolvenz – privatinsolvenz.eu
www.privatinsolvenz.eu/privatinsolvenz/kosten-der-privatinsolvenz.html
Vor dem Schritt in Richtung der Verbraucherinsolvenz muss jedem Schuldner
klar sein, dass an dieser Stelle mit zusätzlichen Kosten zu rechnen ist.


Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung schließt an ein Insolvenzverfahren an. Dabei kann es sich um ein Regelinsolvenzverfahren handeln; häufiger ist es aber das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren, das gerade mit dem Ziel der anschließenden Restschuldbefreiung durchgeführt wird.
Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Schuldners, Restschuldbefreiung zu gewähren. Der Antrag soll zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt werden, § 287 Abs. 1 InsO.
Dabei wird ein Eigenantrag stets vorausgesetzt. Über diesen Antrag entscheidet das Insolvenzgericht durch Beschluss, § 289 InsO. Es versagt auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung insbesondere dann, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat (§§ 283 – 283c StGB) rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. Bankrott),
der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in bestimmten Zusammenhängen falsche Angaben gemacht hat, der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt hat.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Restschuldbefreiung


Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung- eine neue Chance für redliche Schuldner!
www.felser.de/kostenlos/restsch.pdf







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